Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48267
LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12 (https://dejure.org/2013,48267)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2013 - 15 Sa 922/12 (https://dejure.org/2013,48267)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 15 Sa 922/12 (https://dejure.org/2013,48267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12
    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso BAG 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10).
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12
    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso BAG 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91

    Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12
    Ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nach Vornehaltsannahme des Änderungsangebotes einer Änderungskündigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Änderungskündigungsrechtsstreits nicht (BAG 19.12.1991 - 2 AZR 280/91 -).
  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

    Gleichzeitig kommt vor Rechtskraft der Entscheidung über die Änderungskündigung auch kein vertraglicher Beschäftigungsanspruch gemäß § 611 BGB in Betracht (Hessisches LAG 25. Juni 2013 - 15 Sa 922/12 - n.v., [...]; Hessisches LAG 2. September 2013 - 7 Sa 1510/12 - n.v., [...]) .
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 76/14

    Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2013 - 15 Sa 922/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2012 - 22 Ca 4652/11 - abgeändert und festgestellt hat, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß dem Kündigungsschreiben der Beklagten vom 29. September 2011 rechtsunwirksam ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht